Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulässt, hat der Bundesrat am 12. März 2021 vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Medienmitteilung des Bundes vom 12.03.2021.