Zielgruppe
Einleitung
Grundlage der beiden Bildungsgänge im Detailhandel sind die entsprechenden Verordnungen über die berufliche Grundbildung. Die Anforderungen über die Ausbildung und die Qualifikationsverfahren finden Sie in den Leistungszielen, welche unter http://www.bds-fcs.ch/ abgerufen werden können.
Die Nachholbildung zum eidgenössischen Berufs-Attest dauert 1 bis 2 Jahre oder 2 bis 4 Semester und diejenige zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis 2 Jahre oder 4 Semester.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt des Abschlusses müssen Sie über fünf Jahre Berufspraxis verfügen. Davon sind drei (EFZ), respektive zwei Jahre (EBA) im Detailhandel nachzuweisen.
Sie brauchen von der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitz-Kantons die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
Sie benötigen gute Deutschkenntnisse. Sie bringen gute Kenntnisse in Englisch mit. Sie haben Interesse an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen.
Sie interessieren sich für eine Nachholbildung? Dann gehen Sie folgendermassen vor:
Zulassung von der zuständigen kantonalen Behörde
Eine schriftliche Zulassungsbewilligung muss in jedem Fall bei der zuständigen kantonalen Behörde angefordert werden:
Kanton Luzern:
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Obergrundstrasse 51, 6002 Luzern
Gesuch_Art_32_inkl_MB.dotx (live.com)
andere Kantone:
Sie füllen das Anmeldeformular für die Schule aus und senden uns dies mit der Zulassung zum Qualifikationsverfahren der zuständigen kantonalen Behörde zu.
Im Anschluss werden Sie zu einem Standortbestimmungsgespräch bei uns an der Schule eingeladen, um die nötigen Details zu besprechen.
Standortbestimmungsgespräch
Wenn Sie sich für den Ausbildungsweg zur Detailhandelsfachfrau/zum Detailhandelsfachmann entscheiden, müssen Sie eine obligatorische Standortbestimmung absolvieren. Dies hat den Zweck, Ihre Sprachkenntnisse und das Allgemeinwissen zu testen. Dazu orientieren wir uns an den Inhalten aus dem offiziellen ersten Grundbildungsjahr. Auf Basis dieser Ergebnisse führen wir mit Ihnen ein Gespräch über die Ausbildung.
Ein Standortbestimmungsgespräch ist auch für den Ausbildungsweg zur Detailhandelsassistentin/zum Detailhandelsassistenten sinnvoll und empfehlenswert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Qualifikationsverfahren – Gesuch um Zulassung
Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung nachweisen kann. Bei einer EFZ-Ausbildung müssen davon drei Jahre und bei einer EBA-Ausbildung zwei Jahre im Detailhandel erfolgt sein. Diese Zulassung erteilt die zuständige Behörde des Wohnkantons. Im Kanton Luzern ist das die Dienststelle für Berufs- und Weiterbildung (DBW). Weitere Details finden Sie unter www.beruf.lu.ch .
Schultage nach Absprache
Wenn wegen zu wenig Anmeldungen keine separate Klasse geführt werden kann, werden die Interessierten in bestehende Grundbildungsklassen eingeteilt.
Kosten Ausbildungsgang
Es wird eine Anmeldegebühr von CHF 200.00 in Rechnung gestellt.
Das Materialgeld von CHF 35.00 pro Schulhalbtag und Ausbildungsgang und der Infrastrukturbeitrag von CHF 30.00 pro Schuljahr ist von den Teilnehmenden zu tragen.
Die Lehrmittelkosten werden separat verrechnet und kosten ca. CHF 150.00 für die ganze Ausbildung.
Der Zugang und die Lernmedien von Konvink kosten ca. CHF 330.00 für Detailhandelsfachleute und CHF 220.00 für Detailhandelsassistent:innen.
Für den Unterricht wird ein Laptop benötigt.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen für Schul- und Materialgeld sind innert 30 Tagen zahlbar. Die Zahlung einer Rechnung in Raten kann nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden und ist sofort nach Erhalt einer Rechnung schriftlich zu beantragen.
Abmeldung vor Lehrgangsbeginn
Die Abmeldung für den Lehrgang hat schriftlich zu erfolgen und ist bis 30 Tage vor Schulbeginn ohne Kostenfolge (exkl. An-/Abmeldegebühr). Erfolgt die Abmeldung weniger als 30 Tage vor Schulbeginn, wird eine Aufwandpauschale von CHF 250.00 in Rechnung gestellt.
Abmeldung nach Lehrgangsbeginn
Die Abmeldung für den Lehrgang oder für einzelne Fächer ohne Kostenfolge ist nur auf Beginn eines neuen Semesters möglich. Die Abmeldung muss dem Lehrgangsleiter bis spätestens 30 Tage vor Ende des laufenden Semesters schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abmeldung während eines laufenden Semesters hat den Verfall der gesamten Semestergebühr zur Folge. Eine anteilsmässige Rückerstattung der Semestergebühr wird nur in begründeten Fällen (zum Beispiel Krankheit, Unfall) bewilligt und muss schriftlich beantragt werden.
Wochenlektionen Detailhandelsassistentinnen/-assistenten
Wochenlektionen Detailhandelsfachleute
Der Unterricht erfolgt in Handlungskompetenzbereichen (HKB)
HKB a
Gestalten von Kundenbeziehungen
HKB b
Bewirtschaften und Präsentieren von Produkten und Dienstleistungen
HKB c
Erwerben und Weiterentwickeln von Produkte- und Dienstleistungskenntnissen
HKB d
Interagieren in Betrieb und Branche
ABU
Allgemeinbildender Unterricht
Qualifikationsverfahren
Zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung wird zugelassen, wer bis zur Prüfung eine fünfjährige berufliche Erfahrung im Detailhandel nachweisen kann.
Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil zusammen. Die Vorbereitung auf das betriebliche Qualifikationsverfahren erfolgt in diesem Lehrgang vorwiegend in der Branche und im Betrieb.
Die betrieblichen Prüfungen werden im Rahmen des ordentlichen Qualifikationsverfahrens im Betrieb mit den praktischen Arbeiten abgeschlossen.
Die schulischen Fächer werden gesamthaft im Rahmen des ordentlichen Qualifikationsverfahrens an der Berufsfachschule abgeschlossen.