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Versicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis

Dieser modular aufgebaute Bildungsgang vermittelt umfassende und in ausgewählten Gebieten vertiefte Versicherungsfachkenntnisse. Absolvierende lösen mit dem erworbenen Fachwissen selbständig Aufgaben und beraten interne und externe Kunden. Sie tragen Fachverantwortung und sind Leistungsträger in typischen Versicherungsprozessen.

Details

Im Laufe der Ausbildung erwerben sich die Studierenden professionelles und vernetztes Fachwissen in den Hauptprozessen der Versicherungswirtschaft. Sie gewinnen vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren Fachbereichen. Absolventen/-innen dieses Bildungsgangs stellen ihr persönliches Management und ihre Kompetenz zur Übernahme von Fachverantwortung unter Beweis. Mit dem im Rahmen dieser Weiterbildung erworbenen geprüften Wissen und Können besitzen sie eine solide Basis für die weitere Laufbahn. Mit dem Fachausweis ist ein erleichterter Zugang zur höheren Fachschule Versicherung (HFV) möglich.

Zielgruppe

  • Nachwuchskräfte und Quereinsteiger, die sich vertieft für die Versicherungsmaterie interessieren und/oder eine qualifizierte Fachkarriere anstreben

Voraussetzungen

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis Kaufmann/-frau der Branche Privatversicherung
  • Gleichwertiger Ausweis und die Prüfung Versicherungsvermittler:in VBV bestanden sowie einschlägige Berufspraxis

Details siehe vbv.ch

Übersicht Versicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis

Kurscode
LAVE2526
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
3 Semester berufsbegleitend
Kurszeiten

Dienstag 17.45 - 21.00 Uhr / Samstag 8.00 - 13.10 Uhr

Kursleistungen / Kosten
Ganzer Lehrgang, inkl. Prüfungsgebühr (exkl. Lehrmittel) CHF 17'760.-

Als exklusiven Zusatznutzen bieten wir Ihnen während Ihrer Ausbildung eine unentgeltliche Mitgliedschaft beim Kaufmännischen Verband Luzern.

 

Alle unsere Infoveranstaltungen sind kostenlos und unverbindlich. Nach der Anmeldung stellen wir Ihnen die Details zum Anlass per Mail zu. Eine Teilnahme ist auch kurzfristig möglich.
Hinweise

Anmeldungen sind nur unter vbv.ch möglich.

 

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Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

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