Schule Allgemein | 02.04.19

Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen

KV Luzen Berufsakademie Weiterbildungskosten Steuern
Bis zu 12'000 Franken Weiterbildungskosten sind für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung auf Steuern abziehbar.

Die Steuerverwaltungen der Kantone haben in den letzten Wochen die Steuererklärungen für das Jahr 2018 verschickt. Neu ist seit dem Steuerjahr 2016, dass die Kosten für eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulung) bis zu einem Betrag von 12‘000 Franken abziehbar sind.

 

Weitere Informationen: Übersicht Steuerabzüge 2018

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