Details
Für das Angebot von Finanzinstrumenten und die Durchführung von Finanzdienstleistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen FIDLEG müssen Kundenberater und Kundenberaterinnen gemäss Artikel 6 über die nötigen Fachkenntnisse und die Verhaltensregeln verfügen. Für Mitarbeitende von FINMA-beaufsichtigten Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen oder auch unabhängigen Vermögensverwaltern nach FINIG liegt die Verantwortung hierzu beim Arbeitgeber. Mitarbeitende von anderen Instituten oder auch selbstständig tätige Finanzdienstleister müssen sich in einem der von der FINMA zugelassenen Beraterregister eintragen.
Die Weiterbildung zum/zur zertifizierten Vermögensberater:in IAF vermittelt Ihnen sowohl das Fachwissen als auch die Kenntnis der Verhaltensregeln für Ihre FIDLEG-konformen Anlageberatungen. Mit der Prüfung und dem Zertifikat erhalten Sie den anerkannten Bildungsnachweis darüber.
Wer diese Zertifizierung der IAF erlangt, hat auch das Modul Vermögen im Rahmen der Ausbildung zum/zur dipl. Finanzberater:in IAF abgeschlossen (Modulgültigkeit 32 Monate) und kann somit den Ausbildungsweg danach bis zum begehrten IAF-Diplom und zum Finanzplaner:in mit eidg. Fachausweis fortsetzen.
Zielgruppe
- Finanz- oder Vermögensberater:in, welche:r einen Eintrag im Beraterregister benötigt
- Fondsvertriebsträger:in, welche:r einen Eintrag im Beraterregister benötigt (früher Fondsvertriebsbewilligung)
Voraussetzungen
- Fähigkeitszeugnis für kaufm. Angestellte oder gleichwertige Ausbildung
- 1 Jahr Finanzpraxis im Finanzdienstleistungsbereich
- Kein Vorbildungsnachweis ab 5 Jahren Finanzpraxis
Alle detaillierten Zulassungsbedingungen zur Fachprüfung siehe iaf.ch > Prüfungsordnung