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Durchführung garantiert

Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Dank fundierter Kenntnisse in allen Bereichen des Rechnungswesens sind die Teilnehmenden nach Abschluss der Ausbildung in der Lage, in einer kleineren oder mittleren Unternehmung eine Leitungs- oder qualifizierte Sachbearbeiterfunktion im Rechnungswesen wahrzunehmen oder als kaufmännische:r Leiter:in tätig zu sein.

Details

Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des finanziellen und betrieblichen Rechnungswesens einer kleinen und mittleren Unternehmung. Darüber hinaus ist sie/er fähig, anspruchsvolle steuerliche, sozialversicherungstechnische und rechtliche Bestimmungen in seinem/ihrem Berufsumfeld praxisgerecht umzusetzen. Der Fachausweis bildet auch die Grundlage für Höhere Fachprüfungen im Bereich von Rechnungslegung und Controlling, Treuhandwesen, Steuern sowie Wirtschaftsprüfung.

Zielgruppe

  • Fachpersonen mit mehrjähriger Berufserfahrung in einem oder mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der Steuern

Voraussetzungen

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
  • Fachmittelschulausweis
  • Maturitätszeugnis
  • Sachbearbeiter:in Rechnungswesen einer anerkannten Schule
  • Fachausweis einer Berufsprüfung
  • Diplom einer höheren Fachprüfung
  • Abschluss einer höheren Fachschule
  • Abschluss einer Hochschule / Fachhochschule

und

  • Nachweis mind. 3 Jahre Fachpraxis bei einem Arbeitspensum von mind. 80%

und

  • Erfolgreiches Absolvieren eines anerkannten IT-Diploms (integriert im Lehrgang)

und

  • Erfolgreiches Absolvieren der Online-Module Führung (nach Prüfungsanmeldung bis Ende Dezember)

und

  • Kein Eintrag im Zentralstrafregister


Alle detaillierten Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung siehe examen.ch > Prüfungsordnung

Übersicht Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Kurscode
LBUC2527-A
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
4 Semester berufsbegleitend (total ca. 750 Lektionen)
Kurszeiten

1.-3. Semester: Dienstag und Donnerstag, 17.45 - 21.00 Uhr
Sowie auch vereinzelte Montagabende


4. Semester: Donnerstag, 17.45 - 21.00 Uhr und Samstag, 08.00 - 11.30 Uhr (4. Semester)

Kursleistungen / Kosten

Ganzer Lehrgang, inkl. 4 interner Zwischenprüfungen:

Bruttopreis* Total CHF 16'200.- 
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF   8'100.-
Ihr Nettopreis CHF   8'100.-
Lehrmittel (inkl. E-Books)* ca. CHF   1'000.-
Unterricht (60 Lektionen inkl. Probeprüfungen) zur Erreichung des erforderlichen SIZ-Zertifikats PU41* CHF     750.-
Externe SIZ-Prüfungsgebühren PU41 CHF     360.-

Bei diesem Lehrgang muss das ganze subventionierte Lehrmittelpaket bezogen werden und es sind leider keine Retouren möglich.

Externe Prüfungsgebühr siehe examen.ch 


50% Bundesbeitrag


Ratenzahlung möglich:      

1 Rate pro Semester 4x CHF 4'050.-
2 Raten pro Semester 8x CHF 2'045.-
3 Raten pro Semester 12x CHF 1'375.-


Als exklusiven Zusatznutzen bieten wir Ihnen während Ihrer Weiterbildung eine unentgeltliche Mitgliedschaft beim Kaufmännischen Verband Luzern.

Jetzt anmelden
Hinweise

Im Preis inbegriffen, ist ein eintägiges Prüfungsseminar "Löhne und Sozialversicherungen".

Wir empfehlen einen unserer Repetitionskurse Rechnungswesen zu besuchen.

Der Lehrgang wird zu ca. 5-10% ONLINE über MS Teams durchgeführt.

Ein Mehrwert – Einstufung im Nationalen Qualifikationsrahmen

Der Abschluss der Berufsprüfung «Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis» wurde im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung der Stufe 6 (von 8 möglichen Stufen) zugewiesen. Unsere Absolventinnen und Absolventen erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Diplomzusatz des SBFI, welcher diese Einstufung belegt und in welchem Umfang und Inhalt des Bildungsganges beschrieben sind.

Dieser Zusatz bedeutet einen Mehrwert für die Studierenden und zukünftige Arbeitgeber. Er erleichtert die Orientierung im Bildungssystem und trägt zur besseren Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse in Europa bei. Der Diplomzusatz ist in deutscher und englischer Sprache erhältlich.

Alle Weiterbildungen im Überblick finden Sie hier

Positionierung in der Bildungslandschaft

 

 

Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beantworten gerne Ihre Fragen rund um unser Angebot.



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