Rund 150 Teilnehmende nutzten Ende letztes Jahr die Chance, alles Wissenswerte zum Thema «Unternehmenssteuerreform» von Roland Stüdle, Tax Director BDO AG Luzern, dipl. Steuerexperte, Betriebsökonom FH, zu erfahren.
Am 19. Mai 2019 hat das Volk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Das Gesetz tritt bereits per 1. Januar 2020 in Kraft.
Mit der Steuerreform sollen die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz gewahrt sowie Arbeitsplätze und mittel- bis längerfristig Steuereinnahmen gesichert werden. Die Steuerreform stellt eine wichtige Änderung des Unternehmenssteuerrechts in der Schweiz dar, die viele Unternehmen in der Schweiz betrifft.
Die steuerlichen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf das Rechnungswesen. So stellen sich in Bezug auf die Buchführung viele Fragen (z.B.: Was ist mit der Aufdeckung stiller Reserven gemeint? Voraussetzungen zur Schaffung der Patentbox? Funktionsweise und buchhalterische Abwicklung? u.v.m.).
Deshalb ist es auch für Finanzfachleute wichtig, den Inhalt der Steuerreform zu kennen und zu verstehen.
Der anschliessende Apéro riche gab den Anwesenden dann Gelegenheit, sich beim Networking auszutauschen, über das Gehörte zu diskutieren und Erinnerungen aus vergangenen (Studien)Zeiten aufzufrischen.
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