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Prüfungstraining für Zertifikat Leadership SVF

Dieses Training bietet Ihnen die Möglichkeit, alle mündlichen Leadership-Prüfungen nach Vorgabe SVF 1:1 durchzuspielen. Dabei erhalten Sie ein direktes Feedback von zwei Prüfungsexperten bezüglich Ihres Verbesserungspotentials.
Geplant im Anschluss an das Semester Leadership.

Ziel / Zielgruppe

Dieser Kurs ist für Personen bestimmt, die sich bereits für den Lehrgang Zertifikat Leadership SVF angemeldet haben.

Voraussetzungen

Besuch des Lehrgangs Zertifikat Leadership SVF an der KV Luzern Berufsakademie

Übersicht Prüfungstraining für Zertifikat Leadership SVF

Kurscode
EPFZ2506
Ihr nächster Kurs
Kursende
Dauer
3 Prüfungseinheiten
Kurszeiten

Individuelles Aufgebot zwischen

16. - 18. Juni 2025 

oder

25. - 28. Juni 2025

Kursleistungen / Kosten

Das Zertifikat Leadership ist Ihr erster Schritt auf dem Weg zur Führungsfachfrau bzw. zum Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis. Kombiniert mit den erforderlichen Managementmodulen bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen bildet er die Grundlage für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung Führungsfachmann/Führungsfachfrau. Daher ist auch dieser Prüfungskurs subventionsberechtigt, allerdings nur falls und nachdem Sie die eidg. Prüfung (Führungsfachleute SVF) abgelegt haben. In diesem Fall gelten für Sie folgende Konditionen:

Bruttopreis* CHF 650.-
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 325.-
Ihr Nettopreis CHF 325.-

Bundesbeitrag
 

 

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Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartner

Fumey Marion
Marion Fumey
Administration

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