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Immobilienbewirtschafter:in mit eidg. Fachausweis

Die Inhaber:innen des Fachausweises Immobilienbewirtschafter:in sind fähig ein kleines Bewirtschaftungsteam zu führen und Objekte in technischer, nachhaltiger und kaufmännischer Hinsicht zu bewirtschaften.

Details

Fachleute in der Immobilienbewirtschaftung mit eidgenössischem Fachausweis verfügen über fundierte theoretische Kenntnisse in sämtlichen Bereichen der Immobilienbewirtschaftung. Sie sind gewohnt, selbständig zu arbeiten und sind ein professioneller Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienbewirtschaftung. Sie sind fähig ein kleines Bewirtschaftungsteam zu führen und Objekte in technischer, nachhaltiger und kaufmännischer Hinsicht zu bewirtschaften. In vielen Fällen ist die Berufsprüfung die Grundlage zur Weiterbildung zum dipl. Immobilientreuhänder.

Zielgruppe

Personen, die eine Tätigkeit im Immobilienbereich ausüben und sich in der Immobilienbranche weiterentwickeln sollen.

Voraussetzungen

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung oder einen vom Bund als gleichwertig anerkannten Ausweis (z.B. Maturitätsausweis)
  • 3 Jahre Fachpraxis bis zum Zeitpunkt des Berufsprüfungstermins

Übersicht Immobilienbewirtschafter:in mit eidg. Fachausweis

Kurscode
LIMB2526
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
2 Semester
Kurszeiten

Dienstag und Donnerstag, 17.45 - 21.00 Uhr, vereinzelte Samstagvormittage, 8.00 - 12.45 Uhr

Kursleistungen / Kosten

Ganzer Lehrgang:

Bruttopreis* CHF 9'900.-
Subventionen (50% Bundesbeitrag) CHF 4'950.-
Ihr Nettopreis CHF 4'950.-
Lehrmittel (inkl. E-Books tws.)* ca. CHF 1'100.-

Bei diesem Lehrgang muss das ganze subventionierte Lehrmittelpaket bezogen werden und es sind leider keine Retouren möglich.

Externe Prüfungsgebühr siehe www.sfpkiw.ch

50% Bundesbeitrag

Ratenzahlung möglich:      

1 Rate pro Semester 2x CHF 4'950.-
2 Raten pro Semester 4x CHF 2'475.-
3 Raten pro Semester 6x CHF 1'650.-

👍 Als exklusiven Zusatznutzen bieten wir Ihnen während Ihrer Weiterbildung eine Gratis-Mitgliedschaft beim Kaufmännischen Verband Luzern.

👍 Ausserdem profitieren Sie während Ihrer gesamten Weiterbildungsdauer vom kostenlosen Zugriff auf die Lern-Plattform LinkedIn Learning mit vielen Online-Video-Tutorials und -Kursen.

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Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartner

Zysset Tanya
Tanya Zysset
Administration
Staeubli Janine
Janine Stäubli
Lehrgangsleitung

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