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Erfolgsquote KVLU 100%

Eidg. dipl. Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling

Teilnehmende an diesem Bildungsgang verfügen bereits über genügend Berufserfahrung und streben eine Kaderposition in mittelgrossen und grossen Unternehmen an. Die Ausbildung erlaubt den angehenden Experten und Expertinnen eine Spezialisierung in sämtlichen Gebieten des Rechnungswesens und des Controllings.

Details

Dipl. Experten für Rechnungslegung und Controlling sind Spezialisten auf höchster Stufe, die in Klein-, Mittel- und Grossbetrieben der Privatwirtschaft, aber ebenso in öffentlichen Unternehmen sowie in öffentlichen Verwaltungen vielfältig eingesetzt werden. Sie können aber auch eine leitende oder beratende Funktion in angrenzenden Bereichen ausüben, z.B. als Leiter:in Konzernrechnungswesen, Controller:in, Finanzchef:in. Der Studiengang bereitet Sie fundiert auf die Höhere Fachprüfung für Experten und Expertinnen in Rechnungslegung und Controlling vor.

Zielgruppe

  • Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen oder im Treuhandbereich
  • Junior Controller:innen
  • Assistenten und Assistentinnen von Führungskräften im Finanz- und Rechnungswesen

Voraussetzungen

  • Fachausweis der Berufsprüfung im Finanz- und Rechnungswesen, mit mind. 2 Jahren Fachpraxis 
  • Fachausweis einer anderen Berufsprüfung, Diplom einer höheren Fachprüfung, höheren Fachschule, Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule (Bachelor oder Master), mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung

und

  • Kein Eintrag im Zentralstrafregister

und

  • Teilnahme am 3-tägigen Führungsworkshop

Alle detaillierten Zulassungsbedingungen zur Höheren Fachprüfung siehe examen.ch > Prüfungsordnung

Übersicht Eidg. dipl. Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling

Kurscode
LERC2528
Ihr nächster Lehrgang
Lehrgangsende
Dauer
5 Semester berufsbegleitend (total ca. 720 Lektionen)
Kurszeiten

Kick-off: Samstag, 18. Oktober 2025

Ab 21. Oktober jeweils Dienstag und Donnerstag, 17.45 - 21.00 Uhr
sowie vereinzelte weitere Termine

Kursleistungen / Kosten

Ganzer Lehrgang, inkl. interner Prüfungen:

Bruttopreis* CHF 23'000.-
Subventionen (50% Bundesbeitrag von max. 21'000.-) CHF 10'500.-
Ihr Nettopreis CHF 12'500.-
Lehrmittel* ca. CHF 1'350.-

Externe Prüfungsgebühr siehe examen.ch 


50% Bundesbeitrag


Ratenzahlung möglich:      

1 Rate pro Semester 5x CHF 4'600.-
2 Raten pro Semester 10x CHF 2'300.-
3 Raten pro Semester 15x CHF 1'535.-


Als exklusiven Zusatznutzen bieten wir Ihnen während Ihrer Weiterbildung eine unentgeltliche Mitgliedschaft beim Kaufmännischen Verband Luzern.

Ausserdem profitieren Sie während Ihrer gesamten Weiterbildungsdauer vom kostenlosen Zugriff auf LinkedIn Learning.

Jetzt anmelden
Alle unsere Infoveranstaltungen sind kostenlos und unverbindlich. Nach der Anmeldung stellen wir Ihnen die Details zum Anlass per Mail zu. Eine Teilnahme ist auch kurzfristig möglich.
Hinweise

Zusammenarbeit mit der Controller Akademie Zürich.

Sollte sich die Subventionspraxis während Ihrer Weiterbildung grundlegend ändern, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

Ein Mehrwert – Einstufung im Nationalen Qualifikationsrahmen

Diese Höhere Fachprüfung wurde im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung dem Niveau 8 (von 8 möglichen Stufen) zugewiesen. Unsere Absolventinnen und Absolventen erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Diplomzusatz des SBFI, in welchem Umfang und Inhalt des HF-Bildungsganges beschrieben sind.

Dieser Zusatz bedeutet einen Mehrwert für die Studierenden und zukünftige Arbeitgeber. Er erleichtert die Orientierung im Bildungssystem und trägt zur besseren Vergleichbarkeit der Schweizer Abschlüsse in Europa bei. Der Diplomzusatz ist in deutscher und englischer Sprache erhältlich.

Alle Weiterbildungen im Überblick finden Sie hier

Positionierung in der Bildungslandschaft

Positionierung in der Bildungslandschaft

 

Bundesbeitrag

Finanzielle Beiträge des Bundes für Sie:

Seit dem 1. August 2017 gelten für die Vorbereitungskurse zu den eidg. Berufsprüfungen und den eidg. Höheren Fachprüfungen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf diesen Beitrag haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig vom Prüfungserfolg). Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Detaillierte Informationen finden Sie beim SBFI oder beim kaufmännischen Verband.

Sollten Sie trotz der möglichen Ratenzahlung einen Bildungsgang nicht finanzieren können, steht Ihnen auf Antrag bereits während des Bildungsganges eine Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von maximal 50% der Ausbildungskosten durch den Bund zu. Voraussetzung dazu ist, dass Sie im Jahr vor dem Besuch des Bildungsgangs und während des Bildungsgangs keine direkte Bundessteuer bezahlt haben und bezahlen.

Der Bund möchte damit die Höhere Berufsbildung fördern. Wir freuen uns, dass unsere Lehrgänge für Sie damit noch attraktiver sind.

Beachten Sie bitte folgendes: Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzierern) direkt an die Kursanbieter bezahlt wurden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Wenn Sie als Rechnungsadresse also eine Firmenadresse angeben, verzichten Sie und der Finanzierer automatisch auf die Rückerstattung durch den Bund. Wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, müssen Sie also zwingend die Privatadresse als Rechnungsadresse wählen. Falls sich Ihr Finanzierer an den Kosten beteiligen möchte, empfehlen wir Ihnen eine Vereinbarung (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag).

Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen.

Bundesbeitrag auf Sachbearbeiter-Stufe / Vorkurse
Sachbearbeiterlehrgänge (z.B. Zertifikatslehrgang Personalassistent:in) und Vorkurse (z.B. Rechnungswesen Repetitionskurs), welche auf der Meldeliste aufgeführt sind, werden ebenfalls zur Ausbildung zum aufgelisteten eidg. Fachausweis angerechnet. Sollten Sie also nach Abschluss eines solchen Sachbearbeiterlehrganges/Vorkurses später eine eidg. Berufsprüfung absolvieren, könnten Sie auch für den Sachbearbeiterlehrgang bzw. Vorkurs nachträglich ebenfalls Subventionen beantragen. Sie haben damit die Möglichkeit, nach abgelegter eidgenössischer Prüfung innerhalb von sieben Jahren ab Ausbildungsbeginn Bundesbeiträge zu beantragen. Für einen vorbereitenden Lehrgang/Vorkurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beantworten gerne Ihre Fragen rund um unser Angebot.



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