Details
Die Ausbildung und Zertifizierung zum dipl. Finanzberater IAF trägt dem Bedürfnis nach einer effizienten und praxisnahen Qualifikation für die Mittelstands-Finanzberatung Rechnung. Zentral ist die Nähe zum Kunden.
- Sie präsentieren Finanzlösungen, die auf die Bedürfnisse und die Lebenssituationen Ihrer Kunden zugeschnitten sind.
- Sie begleiten Ihre Kunden in verschiedenen Lebensphasen in Finanzfragen (Vermögensaufbau, Vorsorge und Versicherung, Finanzierungen etc.) unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituationen.
- Sie bieten Ihren Kunden individuelle, gesamtheitliche Finanzlösungen.
- Sie entwickeln eine effiziente und rasche Methodik zur optimalen Beratung und Begleiten Ihrer Kundschaft. Neben der Fachqualifikation steht die Förderung der praktischen Kommunikations- und Verkaufsfähigkeiten sowie der laufenden Betreuung im Zentrum.
Der Bildungsabschluss ist von der Finanzmarktaufsicht (Finma) anerkannt als Berusqualifikation für die Versicherungsvermittlung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Gleichzeitig ist er von den Beraterregistern als Nachweis des Fachwissens und der Kenntnisse der Verhaltenspflichten gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Art. 6 anerkannt. Der Nachweis des Fachwissens gilt für die Tätigkeiten 1, 2, 4 und 5 gemäss FIDLEG Art. 3 lit. c. Mehr Infos hier > Beraterregister FIDLEG
Die Kurse sind sowohl von Cicero als auch von der SAQ (als Rezertifizierungsmassnahme für alle SAQ-Zertifikate Kundenberater:in Bank für Fachwissen und Verhalten) anerkannt.
Zielgruppe
Ausbildung und Zertifizierung richtet sich an Kundenberater und Kundenberaterinnen von Privatkunden, die bei einer Bank, einer Versicherung oder einem unabhänigen Finanzinstitut arbeiten. Ebenfalls angesprochen werden selbsständige Berater und Beraterinnen, die im Bereich der Finanzberatung (Vermögensverwaltung, Vorsorgeberatung, Versicherungsvermittlung etc.) tätig sind.
Voraussetzungen
- Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen gleichwertigen Ausweis und mindestens ein Jahr Berufspraxis (muss nicht zwingend im Finanzdienstleistungsbereich sein)
oder
- Berufspraxis von mind. 5 Jahren
Alle detaillierten Zulassungsbedingungen zur Fachprüfung siehe iaf.ch > Prüfungsordnung